Individuelle Diagnostik und Behandlung auf wissenschaftlicher Grundlage
Kognitive Verhaltenstherapie (KVT): Diese Therapieform wird bei allen psychischen Störungen angewendet. In den aktuellen Behandlungsleitlinien (AMWF) wird KVT insbesondere empfohlen zur Behandlung von Depressionen, Zwangsstörungen, Angststörungen, chronischem Tinnitus, nichtorgansichen Schlafstörungen und posttraumatischen Belastungsstörungen. Als zusätzliche Vertiefung binde ich ein weiteres grundlgendes Verfahren der KVT ein: die rational emotive Verhaltenstherapie (REVT).


Gebühren: Die Kosten für meine privat-psychotherapeutischen Behandlungen werden von privaten Krankenverischerungen, Beihilfestellen (z.B. BeamtInnen) sowie von der Heilfürsorge (SoldatInnen der Bw) übernommen. Selbstzahlung ist ebenfalls möglich. Die Gebühren rechne ich nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und Ärzte (GOÄ) ab, inkl. der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der BPTK, BÄK, dem Verband der PKV und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Gebühren nur in Ausnahmefällen.